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Risikoschwangerschaft

Laura
31.08.2022Lesezeit ca. 8 Minuten
Schwangerer Bauch mit einem gemalten Ausrufezeichen

Trotz optimaler medizinischer Versorgung bringt eine Schwangerschaft Risiken mit sich. Sofern das Risiko für Komplikationen für Mutter oder Kind höher als im Regelfall ist, spricht man von einer  Risikoschwangerschaft. Bei dem Begriff „Risikoschwangerschaft“ bekommen werdende Mütter es oft mit der Angst zu tun. Meistens liegt jedoch bei einer Risikoschwangerschaft kein Grund zur Sorge vor, da nicht gleich eine Gefahr für Mutter und Kind besteht.

Wird eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft, wird dies im Mutterpass  vermerkt und es werden zur Sicherheit für Mutter und Kind weitere Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.

In  diesem Artikel erfährst du, welche Faktoren eine Risikoschwangerschaft begünstigen, ob eine Schwangerschaft ab 35 Jahren gefährlich ist, was auf dich  zukommt, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt und wie eine Risikoschwangerschaft arbeitsrechtlich geregelt wird.


Artikelinhalt:


    Ab wann spricht man von einer Risikoschwangerschaft?

    Es gibt verschiedene Kriterien, die für eine Risikoschwangerschaft sprechen können. Liegt eins der Kriterien vor, wird die bestmögliche Versorgung des Arztes gewährleistet, um die werdende Mutter und das Kind zu schützen. Folgende Kriterien sprechen für eine Risikoschwangerschaft:

    • Alter der Schwangeren: unter 18 oder über 35
    • Mehrlingsschwangerschaft
    • Erbkrankheiten in der Familie
    • Rauchen oder Alkoholkonsum
    • Schwangerschaftsdiabetes
    • Zuvor eine Fehl- oder Todgeburt erlitten
    • Andere Krankheiten, wie beispielsweise  Asthma, Hepatitis, Epilepsie, Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Übergewicht
    Schwangere Frau auf Couch

    Ist eine Schwangerschaft ab 35 gefährlich?

    Frauen unter 18 Jahren haben beispielsweise ein erhöhtes Risiko, vorzeitige Wehen zu bekommen und ihr Kind zu früh zu Welt zu bringen.
    Bei Frauen über 35 Jahren, die mit ihrem ersten Kind schwanger sind, ist die Gefahr für eine Fehlgeburt höher. Zudem kann es zu Chromosomenstörungen kommen, die letztlich Trisomie 21, das so genannte Down-Syndrom, verursachen können.
    Wenn du bereits Kinder hast, stellt sich das kritische Alter ab 40 Jahren ein.

    Heutzutage ist es üblich, dass werdende Mütter bei ihrem ersten Kind älter sind, als sie es früher waren. Zwischen 1965 und 1970 lag das durchschnittliche Alter bei einer Mutter, die ihr erstes Kind erwartete, bei 24,9 Jahren. Im Jahr 2018 waren Mütter bei ihrem ersten Kind 30,0 Jahre alt. Auch Frauen, die mit 40 Jahren das erste Mal Mutter werden, sind bereits keine Seltenheit mehr. Daher tritt die Frage, ob eine Schwangerschaft ab 35 Jahren gefährlich ist, immer häufiger auf. Frauen ab 35 Jahren gelten als Risikoschwangere. Es kann häufiger zu Fehl- und Frühgeburten kommen sowie Entbindungen mit Kaiserschnitt. Ebenfalls besteht ein erhöhtes Risiko für Chromosomenveränderungen beim Kind oder für eine Schwangerschaftsdiabetes.

    Jedoch heißt das nicht zwingend, dass schwangere Frauen im höheren Alter mit Komplikationen rechnen müssen. Eine Schwangerschaft im höheren Alter kann auch komplett ohne Probleme verlaufen. Außerdem bringt eine spätere Schwangerschaft einige Vorteile, wie finanzielle Stabilität, funktionierende Partnerschaften und ein allgemein gesünderer Lebensstil mit sich.

    Was erwartet mich während einer Risikoschwangerschaft?

    Leider gibt es eine Vielzahl an Krankheiten, die sich negativ auf das Baby auswirken können. Bei einer vorliegenden Diabetes kann das Kind übergewichtig auf die Welt kommen, da es zu viel Zucker über die Plazenta der Mutter aufnimmt.
    Auch akuter Eisenmangel, Blutarmut, Bluthochdruck oder eine Autoimmunerkrankung sind Risikofaktoren. Organische Erkrankungen an Blase, Niere, Leber, Herz oder Darm solltest du auf jeden Fall deinem behandelnden Arzt mitteilen. Als Risikofaktoren zählen zudem Erkrankungen am Skelett (Knochenbau), Gefäßerkrankungen, psychische Vorerkrankungen, vorangegangene Operationen und auch Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis.

    Schilddrüsenerkrankungen sollten besonders in der Schwangerschaft engmaschig kontrolliert werden, damit die Dosis der Hormone auf die Schwangerschaft abgestimmt werden kann.


    Medikamenteneinnahme
    Kläre ab, welche Medikamente, die du gegebenenfalls täglich einnimmst, für dein Kind unbedenklich sind, ob du auf Alternativen zurückgreifen kannst oder ob du gar ganz auf einige verzichten musst.

    Regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen werden im Laufe einer Schwangerschaft routinemäßig durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise die drei Routine-Ultraschalluntersuchungen, die wie folgt stattfinden: die erste zwischen der 9. Und 12. Schwangerschaftswoche, die zweite zwischen der 19. Und 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und 32. SSW.

    Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, wird anstatt der zweiten „normalen“ Ultraschalluntersuchung meist eine erweiterte Ultraschalluntersuchung mit Organ-Screening empfohlen. Die Kosten hierfür werden dann auch in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen. Diese Untersuchung findet bei einem Frauenarzt/Frauenärztin statt, die auf Pränataldiagnostik spezialisiert sind. Ebenso können weitere Untersuchungen von einem Arzt oder Ärztin verordnet werden, wenn dies notwendig ist.

    Wenn ein Verdacht vorliegt, dass das Kind mit Down-Syndrom zur Welt kommen könnte, kann ein Combined Test durchgeführt werden. Dies ist eine Kombination zweier Untersuchungen, der Nackenfaltenmessung und einem Bluttest.

    Ein Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) kann bestimmen, wie hoch das Risiko für eine Trisomie 21 ist. Besteht Verdacht auf eine Chromosomenstörung kann zwischen der 14. Und 16. SSW eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) vollzogen werden.

    Liegt während einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vor?

    Grundsätzlich besteht gemäß dem Mutterschutzgesetz ein allgemeines Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wurde, kann die Schonfrist nach §2 Absatz 2 Mutterschutzgesetz auf 12 Wochen verlängert werden.  Ebenfalls kannst du Gebrauch von einem individuellen Beschäftigungsverbot machen, sofern nach ärztlichem Zeugnis bei Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.

    Wir hoffen, dieser Artikel konnte dir helfen und wir wünschen dir und deinem Baby alles Gute!

    Dein Team von babymarkt.de