Mutterschutz: Was Schwangere wissen müssenLaura01.02.2019Lesezeit ca. 8 MinutenSeit dem 01. Januar 2018 gelten neue Regelungen im Mutterschutzgesetz. Wir erklären euch was der Mutterschutz ist und für wen das Gesetz gilt. Ab wann gilt der Mutterschutz und was ist das Mutterschaftsgeld? Bei uns findest du alle Information zusammengefasst.Artikelinhalt:Was ist das Mutterschutzgesetz?Der staatlich geregelte Mutterschutz ist ein Gesetz zum Schutz der Frau während und nach der Schwangerschaft. Es schützt dich und dein Baby vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie vor Kündigungen und Lohnminderungen. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?Das Gesetz gilt für alle Schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Auch wenn du Teilzeit angestellt oder geringfügig beschäftigt bist, einen beruflichen Ausbildungsvertrag hast, ein Studium oder ein Praktikum absolvierst oder noch zur Schule gehst, wirst du vom Gesetzgeber geschützt. Auch wenn du in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehst hast du Anspruch auf Mutterschutz.Aktuell haben selbstständige kein Anrecht auf Mutterschutz. Geschäftsführerinnen oder Vorstände werden von der Mutterschutzregelung nur berücksichtigt, wenn sie in dem Unternehmen auch angestellt sind.Mutterschutzfristen vor und nach der GeburtSechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot. Im besonderen Falle einer Frühgeburt oder bei der Geburt von Mehrlingen beträgt die Mutterschutzfrist nach der Entbindung übrigens sogar zwölf Wochen. Innerhalb der Schutzfristen vor und nach der Geburt habt ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsgeld erhaltet ihr auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz. Von eurer gesetzlichen Krankenkasse erhaltet ihr maximal 13 Euro pro Kalendertag und euer Arbeitgeber ist verpflichtet die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn zu zahlen. Diese Zahlung seitens der Arbeitgeber nennt man Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld steht im Zusammenhang mit dem Elterngeld, denn es wird zwingend mit diesem verrechnet. Das bedeutet: Ihr bekommt nach der Entbindung während der zweimonatigen Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Regulär beträgt der Bezugszeitraum des Elterngeldes 12 Monate. Die zwei Monate (NACH der Entbindung), in denen ihr Mutterschaftsgeld bezogen habt, werden dem Elterngeld abgezogen. Ergibt somit nur noch weitere zehn Monate Elterngeld-Bezugszeitraum. Wie ihr die Elterngeld beantragt und weitere hilfreiche Tipps erhaltet ihr in unserem Ratgeberbeitrag zum Elterngeld: Zum Beitrag Beschäftigungsverbot Für die Zeit, in der ein Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfristen besteht, erhaltet ihr den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser wird aber anders als das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und nicht von der Krankenkasse gezahlt und beträgt genauso viel, wie die Mutter vorher verdient hat. Alle Infos zum Thema Beschäftigungsverbot bekommt ihr hier.Die Dauer des MutterschutzesIhr könnt euch während der gesamten Schwangerschaft bis zu einige Monate nach der Entbindung hinaus auf das Mutterschutzgesetz beziehen. Der Mutterschutz ist somit nicht unmittelbar nach den Mutterschutzfristen beendet. Folgende Aspekte des Mutterschutzgesetzes gehen über die Mutterschutzfristen hinaus: Der Kündigungsschutz (gilt bis zu 4 Monate nach der Entbindung) Schutz vor Überbelastung am Arbeitsplatz (gilt mit ärztlichem Zeugnis für die ersten Monate nach der Entbindung) Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit (die Dauer hierfür kann in einzelnen Fällen von der Aufsichtsbehörde bestimmt werden) Antrag auf MutterschutzUm den Mutterschutz genießen zu dürfen, müsst ihr keinen speziellen Antrag einreichen. Der Arbeitgeber muss frühzeitig von der werdenden Mutter über die Schwangerschaft informiert werden. Falls der Arbeitgeber ein ärztliches Attest einfordert, ist er auch verpflichtet die Kosten dafür zu tragen. Schutz vor Gefahren am ArbeitsplatzDas Mutterschutzgesetz geregt ebenfalls, dass die Schwangere vor gesundheitlichen Gefahren für sich und ihr Kind geschützt werden muss. Beispielsweise sind folgenden Arbeiten sind für Schwangere und stillende Mütter grundsätzlich verboten: Fließbandarbeit Akkordarbeit Nachtarbeit Sonntagsarbeit Mehrarbeit Arbeit mit bestimmten Gefahrstoffen Körperlich stark belastende Arbeit Der KündigungsschutzNeben dem Schutz vor Gefahren für die Gesundheit beinhaltet der Mutterschutz außerdem einen Kündigungsschutz. Demnach kann kein Arbeitgeber einer Angestellten aufgrund einer Schwangerschaft kündigen. Der Kündigungsschutz gilt über die gesamte Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung über die Schwangerschaft informiert wurde. Es gibt leider auch extreme Ausnahmefälle, in denen es dem Arbeitgeber erlaubt ist, einer Mitarbeiterin während des Mutterschutzes zu kündigen. Ein Beispiel hierfür ist, dass das Unternehmen insolvent ist. In diesen Fällen muss die Kündigung dann von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Wir wünschen euch alles Gute für die Geburt und eine erholsame und sorglose Zeit mit eurem Baby.Euer Team von babymarkt.de