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Behördengänge vor und nach der Geburt

Julia
26.09.2020Lesezeit ca. 7 Minuten
Mutter und Kind halten Spardose

Viele Schwangere wissen nicht welche Behördengänge vor und nach der Geburt anstehen. Wann wird das Mutterschaftsgeld beantragt, wann ist eine Vaterschaftsanerkennung sinnvoll oder muss ich mein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden? Mit dieser Auflistung bekommt ihr einen Überblick über alle Amts- und Behördengänge.


Artikelinhalt:


    Mutterschaftsgeld

    Eine gesetzliche Frist, innerhalb der ihr das Mutterschaftsgeld beantragen müsst, gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch bis spätestens sechs Wochen vor der Geburt das Geld bei eurer Krankenkasse zu beantragen, denn in dieser Zeit beginnt euer Mutterschutz. Zum Beantragen benötigt ihr eine Bescheinigung vom Gynäkologen oder eurer Hebamme und ein Formular, welches die jeweilige Versicherung auf ihrer Webseite online zur Verfügung stellen. In der Regel muss dieses Formular ausgedruckt und unterschrieben werden. Das ausgefüllte Formular wird dann zusammen mit der Bescheinigung an eure Krankenkasse per Post verschickt

    Elternzeit

    Wenn ihr erstmalig nach der Geburt eures Kindes Elternzeit beantragen möchtet, so muss diese mindestens sieben Wochen vor Beginn dieser bei eurem Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Ihr müsst eurem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ihr Elternzeit nehmen möchtet. Eine Verlängerung der Elternzeit ist jedoch möglich, wenn ihr nicht den ganzen zustehenden Zeitraum angemeldet habt. Hierzu ist ein erneuter Antrag nötig.

    Vaterschaftsanerkennung

    Bei unverheirateten Paaren ist es sinnvoll noch vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung durchzuführen. Hierzu benötigt ihr den Personalausweis und die Geburtsurkunde beider Elternteile. Die Geburtsurkunde des Kindes müsst ihr später nachreichen.  Die Vaterschaft wird nur mit Einverständnis der Mutter anerkannt und muss beim Jugendamt oder beim Standesamt beantragt werden.

    Geburtsurkunde

    Ihr erhaltet nach der Geburt eine Bescheinigung, mit der ihr innerhalb von sieben Werktagen zum Standesamt des Geburtsortes eures Kindes müsst. Viele Krankenhäuser haben schon einen Standesamtservice vor Ort.

    Ihr benötigt für die Anmeldung eures Kindes folgendes:

    • Geburtsbescheinigung
    • Bei Ehepaaren das Stammbuch (oder eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde)
    • Bei Unverheirateten die Vaterschaftsanerkennung (wenn schon vorhanden)
    • Geburtsurkunden von beiden Elternteilen
    • Personalausweise von beiden Elternteilen

    Nach der Anmeldung beim Standesamt erhaltet ihr mehrere Geburtsurkunden für euer Kind, die ihr für die weiteren Ämtergänge benötigt.

    Einwohnermeldeamt

    Das Standesamt meldet die Geburt des Kindes automatisch an das zuständige Einwohnermeldeamt. Eine persönliche Anmeldung ist somit nicht nötig. Es schadet aber nicht, sicherheitshalber noch einmal beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzurufen und sicher zu gehen, dass das Kind angemeldet wurde.

    Elterngeld

    Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden. Dort könnt ihr nach einer Stelle in eurer Nähe suchen, um dort einen Antrag zu holen. Dies könnt ihr aber auch schon bereits vor der Geburt des Kindes erledigen. Spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes muss der Antrag vollständig an die Elterngeldstelle geschickt werden.

    Hinweis:
    Bitte beachtet, dass das Elterngeld nur drei Monate rückwirkend bezahlt wird!

    Weitere Informationen rund um das Elterngeld findet ihr:

    Ihr benötigt zum Beantragen:

    • Die original Geburtsurkunde des Kindes
    • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
    • Von beiden Elternteilen den unterschriebenen Antrag auf Elterngeld (Ausnahme: falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat)
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
    • Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
    • Angabe über die geplante Arbeitszeit während des Bezuges des Elterngeldes

    Kindergeld

    Den Antrag für Kindergeld könnt ihr euch in den meisten Städten online herunterladen. Ansonsten bekommt ihr ihn bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Kindergeld muss spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes beantragt werden, aber wer möchte schon vier Jahre auf das Geld verzichten? Für euer erstes und zweites Kind erhaltet ihr 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro. Bei möglichem weiteren Nachwuchs stehen euch jeweils 250 Euro pro Kind zu.

    Den ausgefüllten Antrag schickt ihr mit einer Geburtsurkunde eures Kindes an die Familienkasse.

    Krankenversicherung

    Der Elternteil, der berufstätig oder meistverdienend ist, sollte nach der Geburt die zuständige Krankenkasse telefonisch informieren. Die Kasse schickt euch dann ein Formular zu, das ihr ausgefüllt mit einer Geburtsurkunde zurückschicken müsst. Euer Kind erhält nach circa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.

    Finanzamt

    Seit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte läuft die Meldung über die Geburt eures Kindes automatisch. Informiert euren Arbeitgeber und achtet bei der nächsten Gehaltsabrechnung auf Richtigkeit.

    Weitere Informationen:

    Bürokratiedschungel: Behördengänge rund um die Geburt

    Nach dem Feststellen der Schwangerschaft erhält jede Frau in Deutschland ihren Mutterpass von ihrem Arzt oder der betreuenden Hebamme. Dies ist ein wichtiges Dokument und sollte euer stetiger Begleiter sein. Aber was steht im Mutterpass? Das und weitere Informationen erhälst du hier:

    Wir wünschen euch entspannte Behördengänge!

    Euer Team von babymarkt.de