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Elterngeld – Die wichtigsten Infos im Überblick

Jessica
17.01.2020Lesezeit ca. 13 Minuten
Elterngeld beantragen

Möchtet ihr euer Kind nach der Geburt selbst betreuen, doch seid unsicher, ob ihr das finanziell schaffen könnt? Dann ist dieser Beitrag hilfreich. Wir erklären euch was Elterngeld ist, wann, wie viel und wie lange ihr Elterngeld bekommt und wie ihr es beantragen könnt.


Artikelinhalt:


    Was ist Elterngeld?

    Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung. Da ihr in der Zeit, in der ihr euch um euren kleinen Schatz kümmert, nicht arbeiten könnt, bekommt ihr das Elterngeld als Ausgleich. Es wird über einen Zeitraum von maximal 14 Monaten nach der Geburt gezahlt. Arbeitnehmer haben zudem einen Anspruch auf Elternzeit. In dieser Zeit könnt ihr Elterngeld oder „Elterngeld Plus“ beziehen.

    Wer bekommt Elterngeld?

    Elterngeld ist eine Familienleistung, die alle Eltern in Anspruch nehmen können. Jeder, der sein Kind in den ersten Lebensmonaten Zuhause betreuen möchte, kann Elterngeld beantragen.

    Ihr könnt Elterngeld beantragen, wenn ihr

    • euer Kind selbst betreut.
    • mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
    • in Deutschland lebt.
    • ihr nicht arbeitet oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

    Folgende Personen können das Elterngeld beziehen:

    • Erwerbstätige
    • Selbstständige
    • Hausfrauen
    • Arbeitslose
    • Studierende
    • Auszubildende
    Info
    In Ausnahmefällen können auch Verwandte bis zum dritten Grad, die ein neugeborenes Kind betreuen wollen/müssen, Elterngeld beantragen. Hier müssen jedoch besondere Umstände vorliegen. Ein Grund kann beispielsweise bestehen, wenn die leiblichen Eltern aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind ihren Sprössling zu betreuen.

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach eurem Gehalt und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Wenn ihr vor der Geburt arbeitssuchend wart, so erhaltet ihr den Mindestbetrag.

    Empfehlung
    In unserem Podcast Babybauch & Elternglück erfahrt ihr noch mehr zum Thema Elterngeld.
    Podcast Elterngeld

    Wie könnt ihr euren Elterngeldanspruch mit eurem Partner aufteilen?

    Wenn ihr nicht alleinerziehend sein, wird euch monatlich bis zum zwölften Lebensmonat Elterngeld bezahlt. 14 statt zwölf Monate Elterngeld werden euch gezahlt, wenn euer Partner ebenfalls mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Einen Anspruch auf Partnermonate habt ihr jedoch nur, wenn mindestens ein Elternteil von euch zwölf Monate vor der Geburt eures Schatzes Einkommen erzielt hat. Wenn ihr beide vor der Entbindung arbeitslos wart, so bekommt ihr maximal zwölf Monate Elterngeld, da der Anspruch auf Partnermonate entfällt.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ihr euch die Elternzeit aufzuteilen:

    Freie Aufteilung

    Ihr könnt euch das Elterngeld bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Beispielsweise könnt ihr die ersten zwölf Monate beziehen und euer Partner den 13. und 14. Monat.

    Gleichzeitiger Bezug

    Ihr könnt das Elterngeld auch gleichzeitig beziehen. Bedenkt jedoch, dass sich in diesem Fall auch die Laufzeit entsprechend reduziert. Das bedeutet, wenn ihr beide gleichzeitig sieben Monate nehmt, so ist euer Elterngeld- Anspruch aufgebraucht.

    Ihr könnt den Auszahlungszeitraum nachträglich ändern.
    Allerdings gilt dies nur für den Zeitraum, indem ihr noch kein Elterngeld ausgezahlt bekommen habt.
    Die Bezugszeit darf nicht unterbrochen werden.
    Ihr dürft beispielsweise nicht erst sechs Monate Elterngeld beziehen, dann sechs Monate in Vollzeit arbeiten und danach wieder sechs Monate Elterngeld beantragen.
    Eltern machen gemeinsam einen Plan

    Elterngeld beantragen: So geht’s

    Um Elterngeld zu beziehen müsst ihr einen Antrag auf Elterngeld stellen. Den ausgefüllten Antrag schickt ihr dann an eine zuständige Elterngeldstelle. Beide Elternteile müssen den Elterngeldantrag unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beziehen möchte.

    Wo findet ihr die Antragsformulare für Elterngeld?
    Jedes Bundesland hat seine eigenen Antragsformulare. Ihr findet die entsprechenden Formulare für euer Bundesland online.
    Welche fristen gelten für die Antragsstellung?
    Das Elterngeld könnt ihr innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate eures Kindes beantragen. Rückwirkend wird das Elterngeld jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate gewährt.
    Welche unterlagen benötigt die Elterngeldstelle für euren Elterngeldantrag?
    Oft werden individuell noch weitere Unterlagen benötigt, diese werden euch durch den Elternberater mitgeteilt. Hier habt ihr schon mal einen Überblick, welche Unterlagen relevant sein könnten:
    • Geburtsbescheinigung eures Babys
    • Von beiden Elternteilen eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
    • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse vor und nach der Entbindung
    • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit

    Elterngeld Plus

    Was ist eigentlich Elterngeld Plus? Wenn ihr nach der Geburt eures Kindes in Teilzeit arbeiten möchtet, so könnt ihr den Bezug von Elterngeld verlängern.

    • Ihr bekommt statt 14 Monaten insgesamt 28 Monate Elterngeld.
    • „Elterngeld Plus“ entspricht maximal dem halben Basiselterngeld.

    Voraussetzungen für Elterngeld Plus

    Ihr könnt „Elterngeld Plus“ beantragen, wenn ihr:

    • eure Kinder nach der Geburt selbst betreuen möchtet.
    • nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
    • mit euren Kindern in einem Haushalt wohnt.
    • in Deutschland wohnt.
    Info
    In den ersten zwei Monaten nach der Geburt erhalten angestellte Mütter volles Mutterschaftsgeld. In diesem Zeitraum des Mutterschutzes dürfen sie nicht arbeiten. Dementsprechend kann „Elterngeld Plus“ erst ab dem dritten Lebensmonat eures Kindes beantragt werden.

    Zusätzlicher Vorteil: Partnerschaftsbonus

    Wenn ihr euch die Betreuung eures Kindes teilen möchtet und ihr parallel für vier Monate maximal 30 Wochenstunden arbeitet, dann ist der Partnerschaftsbonus genau das richtige für euch. Ihr erhaltet den Bonus in Form von vier zusätzlich gezahlten ElterngeldPlus-Monaten. Seid ihr alleinerziehend und arbeitet vier aufeinanderfolgende Monate? Dann könnt ihr ebenfalls den Partnerschaftsbonus beantragen.

    Wo bekommt ihr weitere Informationen und Beratung?

    Elterngeld, „Elterngeld Plus“, Partnerschaftsbonus und die Elternzeit können unterschiedlich miteinander kombiniert werden.  Daher empfehlen wir, dass ihr euch persönlich beraten lasst. Denn wer eine gute Kombination findet,  kann in einigen Fällen das Elterngeld sogar vervierfachen. Auf der Website www.elterngeld-plus.de findet ihr Beratungsstellen in eurer Nähe. Außerdem könnt ihr vorab den Elterngeldrechner  verwenden. So bekommt ihr eine ungefähre Vorstellung, wie hoch euer Elterngeld in Zukunft sein wird.

    Änderungen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie

    Folgende Änderungen wurden beschlossen:

    • Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I reduzieren nicht das Elterngeld.
    • Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden.
    • Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und aufgrund der Pandemie nicht parallel in Teilzeit arbeiten können, müssen den Bonus nicht zurückzahlen.

    Wir wünschen euch mit eurem Baby eine tolle Zeit!

    Euer Team von babymarkt.de